Dossier: Die Situation psychisch kranker Kinder in der stationären Versorgung

Sehr geehrte Damen und Herren,
von Mai bis Oktober 2019 befand sich meine Tochter aufgrund einer entwicklungsbedingten Persönlichkeitskrise in Behandlung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie des Uniklinikums Frankfurt am Main; vier Wochen lang auf der Akutstation und nach einer Pause dann für 12 Wochen auf der DBT-Station.
Als ihre Mutter und Präventionsfachfrau hinsichtlich der Entwicklung von Lebenskompetenzprogrammen und der Resilienzförderung habe ich in dieser Zeit einige unproduktive und ungesunde Sachverhalte erlebt, die ich im Folgenden darstelle.
Immer wieder habe ich die Kommunikation gesucht und nur sehr spärliche Auskünfte erhalten.

1. Sachverhalte in der Akutstation

Mir ist deutlich bewusst, dass eine Akutstation der Ort der Aufnahme in einer akuten Krise – und kein Ort der Therapie – ist. Mit eben dieser Annahme wurde meine Tochter im Rahmen einer Entwicklungskrise ihrer Persönlichkeit präventiv aufgenommen, um unter Aufsicht mit einem Antidepressivum eingestellt werden zu können. Sie selbst hat zu diesem Schritt eingewilligt.

Der Plan des behandelnden Psychiaters sowie der behandelnden niedergelassenen Psychotherapeutin war, dass Luna auf der Akutstation aufgenommen wird und dann nach 2 bis 3 Tagen auf der regulären Station medikamentös eingestellt wird.

Die Realität zeigte sich dann schnell anders, als mir im Aufnahmegespräch mitgeteilt wurde, dass Luna zwar nicht suizidal sei, aber sie so lange auf der Akutstation bleiben solle, bis die Krise bewältigt sei. Wenn ich geahnt hätte, dass daraus ein vierwöchiger Aufenthalt werden sollte, hätte ich nach aller Möglichkeit nach Alternativen gesucht.

So wurde mit der Eindosierung des Antidepressivums begonnen und hier war ich schon froh, dass meine Tochter unter Aufsicht war, denn sie hat das Medikament nicht vertragen.

Das, was ich bis heute dazu rausfinden konnte, war eine massive Zunahme an Symptomen. Es traten Symptome auf, die bis dahin nicht bekannt waren wie die Fäuste an der Wand aufschlagen, Halluzinationen von Leichen, dissoziative Störungen mit Weggetreten sein über Stunden hinweg. Glücklicherweise hat meine Tochter das Medikament nur ein paar Tage bekommen und es wurde innerhalb von 2 Tagen dann abgesetzt.
Innerhalb dieser Zeit hatte sie eine „Belastungserprobung“ übers Wochenende. Ich wurde spontan vorher zu einem Gespräch gebeten, in dem ich informiert wurde, dass es Luna nicht so gut gehe und sie Aussetzer hätte, was noch geklärt werden müsse. Mir wurde erklärt, dass ich zwei gefrorene Orangen bereithalten solle und falls mit meiner Tochter etwas sei, ihr diese in die Hand geben solle. Dann käme sie wieder zu sich und alles wäre ok. Ich habe in diesem Gespräch nachgefragt, ob es denn ratsam sei, an einer größeren Familienfeier eine Autostunde entfernt teilzunehmen und mir wurde zugesichert, dass ich alles ganz normal machen solle und es kein Problem darstelle. 

Wie ich heute durch den finalen Arztbrief weiß, hatte meine Tochter an dem Abend vorher oder einen weiteren Abend davor ein Wegtreten über mehrere Stunden, was durchgehend ärztlich kontrolliert wurde.

So habe ich mit Luna also den Besuch der Familienfeier angetreten, der sie überhaupt nicht gewachsen war. Sie schloss sich in der Toilette ein, schlug mit den Fäusten an die Wände (Knöchel wund geschlagen) und war dann weggetreten. So fand ich sie, indem ich glücklicherweise über die Trennwand der Toilette klettern und von innen die Tür öffnen konnte. Die gefrorenen Orangen zeigten keinerlei Wirkung. Erst an einem ruhigen Ort kam sie nach 45 Min wieder zu sich.
Am nächsten Tag war sie dann wieder für knapp eine Stunde weggetreten.
All diese Dinge habe ich der Akutstation zurückgemeldet.
Wie ich bis heute nur durch meine Tochter weiß, hat meine Tochter dann abends einen Saft zur Beruhigung erhalten – Pipamperol. Mir wurde das weder gesagt, noch hatte ich für zu Hause passende Anweisungen.

Meines Erachtens nach hätte meine Tochter an diesem Wochenende bei dem, was vorausgegangen war, auf jeden Fall zu Hause, wenn nicht sogar auf der Akutstation bleiben müssen.

Nach dem Absetzen des Antidepressivums wurden die Symptome dann langsam weniger. Mit einer neuen Diagnose „dissoziative Störungen“ wurde Luna dann entlassen. Ich hatte noch ein Gespräch, in dem mir anhand einiger Arbeitsblätter erläutert wurde, dass ein Leben mit dissoziativen Störungen gut möglich sei. Und auf meine Frage, wie wir denn nun damit umgehen sollen, dass meine Tochter ständig umkippt, kam die Antwort, dass soweit alles in Ordnung sei und sie ganz normal am Alltag teilnehmen könne. Nach einer krisenfreien Überbrückungszeit von vier Wochen dürfe sie dann auf der DBT-Station aufgenommen werden.

Nun bin ich keine Medizinerin, aber neben der Tatsache, dass mich diese neue, vorher nicht dagewesene Diagnose sehr geschockt hat, verstehe ich bis heute nicht, wie denn eine durchaus ernste Erkrankung diagnostiziert und gleichzeitig eine Entlassung ohne weitere Maßnahmen in den Alltag vollzogen werden kann.

Vielen Dank an dieser Stelle an die Oberärztin, die ich bei der Entlassung auf dem Flur getroffen habe. Sie hat mir in unserem kurzen Gespräch den Sachverhalt so erläutert, dass Luna auf Dauer den Aufenthalt auf der Akutstation (Traumatisierung der anderen, Schreie in der Nacht, Auftauchen der Polizei …) aufgrund ihrer hohen Empathie nicht verkraftet und es daher gut ist, wenn sie möglichst umgehend wieder nach Hause kommt. Und dass auf jeden Fall auf der DBT-Station darauf geachtet werden solle, dass meiner Tochter das nicht wieder passiert.

Als Übergangsmedikation wurde Quetiapin eindosiert. In meiner Verzweiflung habe ich dem zunächst zugestimmt, da ich zu diesem Zeitpunkt davon ausgegangen bin, dass dies notwendig sei. Dass das Medikament für Minderjährige nicht zugelassen ist, hat mir auf der Akutstation niemand gesagt.
Die Überbrückungszeit hätte meine Tochter ohne mein Veranlassen und der besonderen Initiative der niedergelassenen Therapeutin nicht geschafft. 

2. Rückmeldung an DBT-Station

Folgende Rückmeldung habe ich schriftlich in der DBT-Station eingereicht. Interessant ist, dass die genannten Sachverhalte im finalen Arztbrief, den ich danach erhalten habe, teilweise anders dargestellt werden, was die Häufigkeit des selbstverletzenden Verhaltens, der Unfall mit der Kniescheibe und die Fahndung durch die Polizei angeht.

Rückmeldung an DBT-Station:
Vielen Dank, dass meine Tochter bei Ihnen die stationäre Therapie durchführen konnte.
Als mir die Akutstation Ihres Hauses dieses Therapiekonzept für meine Tochter unterbreitete, habe ich sofort zugestimmt. Es setzt nach Möglichkeit auf die Eigenverantwortung und auch auf die Auseinandersetzung mit den Emotionen – der eigenen sowie der anderen. Das hielt ich gut mit meiner Erziehung vereinbar. 
So hatte ich mir erhofft, dass Luna, wenn sie dieses Konzept drei Monate intensiv „durchlebt“, wieder zu ihrer Stabilität und Eigenständigkeit, die sie bis Ende Mai 2019 hatte, zurückfindet oder neu ordnet. 

Sicherlich geben alle auf der DBT-Station ihr Bestes und das Miteinander aller Beteiligten auf dieser Station ist vermutlich täglich eine große Herausforderung. Umso bedauerlicher finde ich es, wenn gerade dort, wo ein achtsames Konzept die Grundlage des Handelns darstellen soll, die alltägliche Umsetzung in meiner Wahrnehmung so anders aussieht. 

Noch einmal schildere ich hier kurz die Ausgangssituation: 
Seit Geburt hat meine Tochter eine unauffällige, positive Entwicklung mit hoher Selbständigkeit und Eigenverantwortung.
Seit Oktober 2018 zeigt sie erste Anzeichen von selbstverletzendem Verhalten einhergehend mit Albträumen aus der frühesten Kindheit. Deshalb nimmt sie die Jugendberatung bis Dezember 2018 in Anspruch.
Ab 2019 findet dann die ambulante Therapie statt mit folgender Ausgangssituation: Aufarbeitung frühkindlicher unproduktiver Erfahrungen (innere Spannungen), Erlernen des Umgangs mit depressiven Verstimmungen (Hochsensibilität), Bearbeitung der Experimente mit Essen (versuchte Gefühlsregulation).
Durch einen Entwicklungsschub gekoppelt mit dem Verlust von Freunden und einemTrauerfall in der Familie kommt meine Tochter im April in eine Krise, die suizidale Gedanken auslöst. Sie entscheidet sich präventiv für die Aufnahme auf der Akutstation Ihres Hauses, weil sich ihre Problematiken und auch die mögliche Suizidalität bei der Eindosierung der geplanten Medikation (zur Unterstützung der ambulanten Therapie) verschlechtern könnten.

Was dann leider auch tatsächlich geschah. Die Selbstverletzungen nahmen deutlich zu, hinzukamen dissoziative Störungen. Sie vertrug das angesetzte Medikament nicht und wurde umgehend wieder ausdosiert. 
Laut der Oberärztin gehört Luna zu den Personen, die auf der Akutstation leider nur kurzfristig Besserung erfahren. Längerfristig kommen andere Symptome hinzu.

So wird Luna dann mit einer Übergangsmedikation in die Überbrückungszeit bis zur DBT-Therapie entlassen, in der sie sich bereits deutlich erholt. Mit dem Absetzen des unverträglichen Medikamentes verschwinden die dissoziativen Störungen fast vollständig. Sehr gute Begleitung erfährt Luna durch die ambulante Therapeutin.

An diesem Punkt wurde Luna auf der DBT-Station aufgenommen. Voller Motivation, nun ihre persönlichen Probleme aufarbeiten zu können und ergänzend in Trainings ihre bereits vorhandenen Skillsketten und ihr Selbstbewusstsein zu trainieren.
Doch einige Dinge standen diesem Vorhaben im Weg, die ich nun skizziere:

Auf Lunas Vorgeschichte (die war bekannt) wurde nicht eingegangen. Nach meinem Kenntnisstand wurde die ambulante Therapeutin nicht mit einbezogen.
Weder die persönlichen Voraussetzungen noch die konkret thematisierten Ängste oder der Tod in der Familie wurden thematisiert.


Am Ende des dritten Gesprächs mit der Bezugstherapeutin (Halbzeit der Therapie) wurde ich gefragt, wie Luna denn in der Kindheit zurechtgekommen sei. Auf meinen Hinweis, dass bislang alles in Ordnung gewesen sei, erfolgt kein Kommentar.
Ebenfalls im dritten Bezugstherapeutengespräch (Halbzeit) wurden Luna und ich gefragt, ob wir etwas damit anfangen könnten, dass Luna eventuell feinfühlig sei. Die Hochsensibilität hatte ich sowohl in den Anamneseunterlagen als auch im Aufnahmegespräch deutlich und mit Priorität benannt. Als ich nochmals darauf hinweise, dass diese Thematik aufgrund meiner eigenen Höchstsensibilität seit Jahren bekannt sei, erhalte ich nun die Antwort: „Oh, dann hat sie das also von Ihnen.“

Als ich entschied, meine Zustimmung für die weitere Medikation mit einem Neuroleptikum zurückzunehmen, schien nicht bekannt zu sein, dass dieses Medikament als Übergangsmedikation im Rahmen der DBT-Therapie überprüft und ggf. ausgeschlichen werden sollte – das war der Entlassungsstand von der Akutstation.
Stattdessen wurde die Dosis (trotz meines deutlichen Hinweises auf eine Tendenz zur Überempfindlichkeit auf Medikamente) zweimal – also insgesamt auf die doppelte Tagesdosis – ohne Rücksprache mit mir erhöht und zwar ohne Informationen an mich, dass sich Lunas Gesundheitszustand veränderte bzw. verschlechterte. Die im vorläufigen Arztbrief zu lesende Toleranzbildung ist für mich ein Zeichen erster Gewöhnung des Körpers und daher als Information bzgl. einer möglichen eintretenden Medikamentenabhängigkeit besonders wichtig.
Auf meinen Hinweis und der damit verbundenen Bitte der Rückdosierung erhalte ich von der nun gewechselten Bezugstherapeutin die Aussage: „Aber wir sind doch gerade in der Behandlung.“ Offenbar scheint das Absetzen von Medikamenten kein Bestandteil einer therapeutischen Behandlung zu sein.
Erst meine schriftliche Zustimmungsrücknahme führt zu einem guten Gespräch und einer ersten Rückdosierung kurz vor Beendigung der stationären Therapie. Im Entlassungsgespräch erfahre ich, dass das Ausschleichen der zuständige Psychiater übernehmen kann.

Auf meine Nachfrage im ersten Bezgustherapeutengespräch (nach drei Wochen), wie ich denn zu Hause mit Scheren etc. umgehen solle, erhielt ich die Information von der Bezugstherapeutin, dass Luna mit Rasierklingen konfrontiert werden solle. Es sei ja Ziel, dass sie mit Rasierklingen umgehen könne. Sie habe eine Rasierklinge auf ihrem Stationszimmer, die zur freien Verfügung stehe. Ich äußerte meine Bedenken, weil Luna zu diesem Zeitpunkt keine Übung im Umgang mit Rasierklingen hatte. Da wurde Luna direkt von der Therapeutin gefragt, ob das für sie ok sei mit der Rasierklinge auf dem Zimmer, und sie bejahte. Das ist alles.
Mal davon abgesehen, dass dies gegen die Stationsregeln verstößt, verletzte sie sich mit dieser Klinge zwei Tage später so intensiv wie nie zuvor (Nacht von Freitag auf Samstag). Sie hatte vorher zwei Monate lang keinen freien Zugriff auf Rasierklingen und zu diesem Zeitpunkt, seit der Eskalation auf der Akutstation, noch keinen Umgang damit üben können. Als Luna mir die Verletzung am Samstag zeigte und wir zur Notaufnahme fuhren, war es für die notwendige Erstversorgung leider zu spät. Im Elternordner, den Luna an diesem Samstag dabeihatte, vermerkte das DBT-Team entgegen der Aussagen der Therapeutin, dass Luna nur auf Nachfrage eine Rasierklinge ausgehändigt bekommen solle. Doch das war leider ebenfalls zu spät.

Eigenverantwortung (wieder) übernehmen lernen, meint meines Erachtens nach nicht, den anderen in fragliche Situationen zu schubsen, sondern in Begleitung achtsam auszuloten, wie weit diese aktuell reicht. So habe ich jedenfalls Ihr Therapiekonzept verstanden.

In der Elterngruppe erhielt ich auf Nachfrage die Info, dass bei ab 15-Jährigen Selbstverletzungen unter die Schweigepflicht fallen. Auf meinen Hinweis, dass meine Tochter erst 14 Jahre alt sei und ich keine Infos dazu bekäme, erhielt ich keine konkrete Antwort. Sicher ist ein Vertrauensverhältnis in der Klinik wichtig. Allerdings bitte ich Sie, den Umgang mit der Schweigepflicht in dieser Sache noch einmal zu überdenken und ebenso rechtlich zu prüfen. 

Soweit mir meine Tochter es berichtete und es mir erkennbar ist, gab es bisher zwei Bereiche, in denen ihre Selbstverletzungen deutlich stärker waren: Akutstation und DBT-Station. Ich finde es sehr schade, dass dazu keine Kommunikation mit mir als rechtlich verantwortlicher Person seitens der DBT-Station stattfand. Somit wurde eine Beobachtung der Symptomentwicklung verschleiert.

Ihre Praxis in der Krisenintervention, wenn bekannt wird, dass sich ein Jugendlicher suizidiert hat, halte ich für mehr als fragwürdig. 
Gerade in solch einer akuten Krisensituation, die diese Info auslösen kann, halte ich es für mehr als notwendig, ausreichend Hilfestellungen zu geben und Schutz zu bieten. Ihre Praxis, zunächst den Jugendlichen die Info zu geben, dann das reguläre Programm auszusetzen, nur bei Bedarf Gespräche anzubieten und sie dann alleine in den Ausgang zu schicken, habe ich zweimal miterleben dürfen – und sehe ich nicht als krisennotwendigen Schutz an. 
Warum ist es Ihnen nicht möglich, die Eltern direkt zu informieren? Ein 14-jähriges Mädchen in dieser Situation über Stunden sich selbst zu überlassen, finde ich verantwortungslos. Als Mutter werde ich erst angerufen, wenn ich meine Tochter bei der Polizei zur Fahndung ausschreiben lassen darf, weil sie nicht vom Ausgang zurückgekommen ist. 
Das entsprechende Telefonat beginnt mit: „Hallo Frau Roth. Ist Ihre Tochter vielleicht bei Ihnen? Sie hat heute die Info erhalten, dass sich jemand suizidiert hat und ist jetzt nicht vom Ausgang zurück. Sie müssen sie jetzt bei der Polizei zur Fahndung ausschreiben lassen. Gemeldet haben wir es schon.“ Für Sie mag so etwas Alltag darstellen, für meine Tochter sowie auch für mich ist es alles andere als das. Und wo darf ich hier die Achtsamkeit und Wertschätzung mir gegenüber entdecken?
Auf meine Nachfrage, wie es denn sein kann, dass Luna ohne meine Kenntnis alleine in den Ausgang geschickt wurde, erhalte ich die Aussage: „Für uns auf der Station war das heute halt ein schwieriger Tag.“

Meine Rolle als Sorgeberechtigte war mir während der gesamten Dauer unklar und ist es jetzt noch. Offenkundig werde ich von meiner gewohnten Rolle als verantwortungsvoll handelnde Mutter in die Schiene geschoben, erst bei Bedarf reagieren zu können. Des Weiteren sind mir die Kriterien nicht deutlich, nach denen das erfolgt.

Immer wieder erhalte ich spontane Anrufe mit unterschiedlichen „Anweisungen“. So beispielsweise: Luna „wünsche“ sich eine Auszeit und sei gleich auf dem Weg nach Hause. Auf meinen Hinweis, dass ich berufstätig und am Arbeiten sei, wird mit Erstaunen reagiert. Meine Nachfrage, ob wir die Auszeit nicht für einen Tag später planen könnten, wird verneint. Es sei alles schon veranlasst. Und so muss Luna leider den „Auszeittag“ alleine zu Hause verbringen. Mit Selbstverletzung und desolater Stimmung. Der Sinn einer Auszeit dürfte wohl ein anderer sein.

Luna befand sich (am Freitagvorabend) auf dem Heimweg, weil sie krank war, aber mit der Bahn fahren konnte sie. Auf meine Nachfrage, was sie denn habe, wird erst einmal länger nachgeschaut – „grippaler Infekt“. Medikamente brauche sie keine. Als Luna kam, war sie zwar müde, aber ich konnte nicht einmal eine Erkältung feststellen.

Als Lunas Kniescheibe rausgesprungen war, musste ich spontan persönlich mein Behandlungs-Einverständnis geben. Ich war gerade beruflich mit der Bahn Richtung Frankfurt unterwegs und fuhr direkt zur Uniklinik. Dort wurde ich mit den Worten empfangen: „Ach, Sie sind jetzt nicht mit dem Auto da? Luna muss ja zum Röntgen. Dann müssen wir wohl mal schauen, wie das mit einem Fahrdienst aussieht.“ 
Vorbereitet war nichts und es wurde offenkundig davon ausgegangen, dass ich Luna, die nicht auftreten konnte (Diagnose zu dem Zeitpunkt ja unklar), alleine mit meinem Privat-PKW zu einer anderen Station der Uniklinik bringen sollte. Luna musste insgesamt 4 Stunden behelfsmäßig auf einem fahrbaren Bürostuhl warten, weil es für sie keinen Rollstuhl gab. Erst auf mich, dann wir beide gemeinsam auf dem Flur vor der DBT-Station. Ohne Essen und Trinken. Denn das gibt es nur auf der Station. 

Die Hautarztbehandlung ging stattdessen auch ohne mein persönliches Erscheinen, Luna wurde sogar eine Cortisonsalbe ohne meine Zustimmung verschrieben. 

Der Begriff „Belastungserprobung“ für das Wochenende daheim ist in meinen Augen schlicht eine Katastrophe. Für alle Beteiligten. Wenn tatsächlich eine Belastung erprobt werden soll, muss ich als Verantwortliche zum einen die Belastung kennen (denn ein zu Hause an sich ist nicht zwangsläufig eine Belastung) und zum anderen entsprechend darauf vorbereitet werden.
Am Anschluss an die Belastungserprobung durfte ich nämlich ein Feedback geben. Ob meine Tochter geduscht hat, soll ich beantworten – erhalte von der DBT-Station aber keine Hinweise auf ihren Gesundheitszustand. Wie ist das mit der Eigenverantwortung gemeint?
Hier schlage ich vor, dass die DBT-Station jeweils für das Wochenende einen standardisierten Rückmeldebogen für die Verantwortlichen zu Hause mitgibt. So haben auch die Eltern stets Informationen über die wichtigsten Entwicklungsverläufe. Das geht auch mit Schweigepflicht.

Was mich sehr wundert, ist die Tatsache, wie inflationär mit der Vergabe von Diagnosen, vor allem in Gegenwart meiner 14-jährigen Tochter, umgegangen wird. Mir wurde nicht einmal bei der Aufnahme von Luna auf die DBT-Station gesagt, dass noch einmal eine eigene Diagnostik durchgeführt und dann am Ende der Therapie bekanntgegeben wird. Das entzieht sich meiner Logik, aber warum wird erst behandelt und dann diagnostiziert? 

Ging meine Tochter bis Ende Mai noch davon aus, in einer menschlichen Krise zu stecken, die sie gut bewältigen wird, so hat sie jetzt ein Bild von sich mit mindestens sechs verschiedenen psychiatrischen Erkrankungen. Und die stets wechselnd. 


Haben Sie sich jemals die Frage gestellt, was solche Aussagen mit einem Menschen, insbesondere einem Heranwachsenden machen? Mit Menschen, die sich in einer persönlichen Krise befinden und ihr Selbstwert eh schon in die Ferien gefahren ist? Jetzt sind sie nicht nur nichts wert, sondern auch noch mehrfach hochgradig krank.

Haben Sie sich auch die Frage gestellt, wie leicht die Tests – gerade von Jugendlichen – zu manipulieren sind? Wer mit so vielen Krankheitsbildern konfrontiert wird, kennt alle Diagnosekriterien und manche Fragebögen eröffnen ein Eldorado von möglichen Ängsten.

Sicherlich hat meine Tochter experimentelles Essverhalten, ja, risikoreich und zeitweise womöglich auch gefahrenvoll. Aber wenn ich im Gespräch mit der Bezugstherapeutin nach der Hälfte der Therapiezeit gesagt bekomme, dass bei Luna kein außergewöhnliches Essverhalten zu beobachten sei, was auch durch die DBT-Betreuer*innen bestätigt werde, und ich dann im Entlassungsgespräch gemeinsam mit Luna zu hören bekomme: „Also wegen des Essens haben wir dann jetzt die klassische Bulimie vergeben“, halte ich das ebenfalls für verantwortungslos.
Für sämtliche Hinweise und Beobachtungen bin ich Ihnen sicherlich dankbar, aber dieser diagnostische Aktionismus bei einer 14-Jährigen mutet einer Etikettierung bis hin zur Diskriminierung an und macht leider krank – und eben nicht gesund.

Und das beschreibt passend mein Hauptanliegen. Ich bin davon ausgegangen, dass es eine gemeinsame Zielsetzung ist, dass meine Tochter ihre Krise durchlebt, nach aller Möglichkeit gut bewältigt und so gesund wie möglich heimkommt – und stattdessen wird sie kranker „gemacht“ als vorher.

In allen Gesprächen, bei denen ich anwesend war (bis auf das Entlassungsgespräch), ob Einzel- oder Gruppengespräch, fiel immer seitens der DBT-Station der Satz „dafür haben wir jetzt heute keine Zeit“. Die Elterngruppengespräche, an denen ich teilgenommen hatte, wichen stets von der angekündigten Thematik ab. Inhalte wurden dann per Frontalunterricht und einmal funktionierendem Beamer abgehalten, Kopien ausgehändigt. Ähnlich sieht der Berg an Kopien meiner Tochter aus.

Bei allem Respekt für Ihre personelle Situation, aber gelebte Achtsamkeit setzt eine Würdigung der vorhandenen Beziehungen – wie auch immer sie qualitativ sein mögen – der Jugendlichen zu ihren Eltern voraus. Im Rahmen dieser Achtung sollte es meiner Meinung selbstverständlich sein, dass Gespräche zwischen der DBT-Station und mir als Sorgeberechtige auch ohne Luna stattfinden. Und ebenso, dass im Beisein von Luna keine bewertenden Aussagen mir gegenüber getroffen und meine Entscheidungen in Frage gestellt werden. Auch das habe ich leider anders erleben müssen. 

Während der gesamten stationären Therapiezeit bin ich das Gefühl nicht losgeworden, dass hier nicht nur der Mensch, der Patient, der Jugendliche im Mittelpunkt steht. Formelle Abläufe, Personalpläne, Abarbeiten von Schemata, Belegungspläne und überlastetes, knappes Personal, Kostenregelungen im Hintergrund etc. scheinen einen nicht geringen Raum einzunehmen. Schade, wenn das dann auf Kosten der Gesundheit der Jugendlichen geht. Achtsamkeit und Eigenverantwortung üben stellt sich in der praktischen Umsetzung in einem Zeitraum von drei Monaten in meinen Augen anders dar. Es bedarf vor allem Zeit, Ruhe und kontinuierlich verlässliche Beziehungen als Grundvoraussetzung der Heilung. Das konnte ich in den vergangenen 3 Monaten auf der DBT-Station leider kaum entdecken.

Ihr Entlassungsmanagement sah so aus, dass ich bis drei Tage vor dem geplanten Entlassungszeitraum für Luna keine verbindlichen Informationen zum konkreten Entlassungsungstermin oder zu irgendwelchen anderen Vorbereitungen genannt bekommen habe. So habe ich den Termin selbst festlegen müssen, da ich beruflich planen musste. Die therapeutische Weiterbehandlung musste ich selbst in die Wege leiten, denn zu diesem Zeitpunkt hatte sich hier noch niemand darum gekümmert. Mit Lunas Schule nahm ich ebenfalls selbst Kontakt auf und bereitete ihren Wiedereinstieg vor – aus den gleichen Gründen. Die Schule fragte mich, ob es eine Information seitens der Schule, die Luna in der stat. Therapiezeit besucht habe, gebe. Offenkundig ist das bislang nicht erfolgt.

Auch hier entsteht in mir der Eindruck, dass das, was außerhalb der DBT-Station stattfindet, nicht wirklich relevant zu sein scheint. Ein unterstützend begleitendes Management durch ein Hilfesystem, um wieder gut im Alltag anzukommen, stelle ich mir deutlich anders vor. Die Kommunikation mit allen beteiligten Instanzen ist für mich mehr als wünschenswert.

Wenn ich nun noch einmal an dem Punkt wäre, wo mir das Therapiekonzept für meine Tochter vorgeschlagen würde, würde ich das Konzept an sich weiterhin befürworten. Wenn ich allerdings damals die Informationen gehabt hätte, die ich hier erläutere, wonach die Therapie keine Heilung als primäres Ziel hätte, müsste ich von dieser Form der Behandlung für Heranwachsende leider abraten und würde sie für meine Tochter keinesfalls in Anspruch nehmen.

19.10.2019, Corina Roth

3. Anmerkungen im Nachgang:

Die erste Zeit nach der DBT-Therapie zeigt Luna zu Hause massive Verhaltensauffälligkeiten, die allerdings weniger mit der depressiven Episode zu tun hatten. Vielmehr wurde ganz deutlich, dass sie Probleme hatte, Grenzen meiner Erziehung anzuerkennen. Außerdem hatte sie gelernt, dass sie mit möglichst „krankem“ Verhalten viel Aufmerksamkeit erhält. Glücklicherweise ließ sich das in intensiver Eigeninitiative meinerseits in Kooperation mit der niedergelassenen Therapeutin gezielt eindämmen.

Schwierig gestaltete sich auch die Wiedereingliederung in der Schule. Trotz meiner frühzeitigen schriftlichen Bitte, dass die Schule, die Luna innerhalb der Therapie besucht hat, eine Einschätzung geben möge, ist das nicht erfolgt. Auch seitens der DBT-Station wurde lediglich die verminderte Stundenzahl in Lunas erster Schulwoche an mich im vorläufigem Arztbrief kommuniziert. Für alles Weitere wurde in diesem vorläufigen Brief, der lediglich an mich ging, an die niedergelassene Therapeutin verwiesen.  
So kam es bei Lunas erster Überforderung zu sehr ungünstigen Schulsituationen, weil die Schule keine Hinweise hatte, was im Bedarfsfall zu tun ist. Gemeinsam mit der niedergelassenen Therapeutin habe ich dann in einem Runden Tisch in der Schule einen Stufenplan entwickelt, der allen Beteiligten und vor allen Dingen meiner Tochter Handlungssicherheit gibt. Es wäre wünschenswert gewesen, hier Hilfestellungen durch die DBT-Station zu haben.

Erst als ich meine Rückmeldung schriftlich eingereicht habe, hat sich die DBT-Station bei mir gemeldet und angeboten, nach vier Wochen das Entlassungsgespräch nachzuholen. Das habe ich dankend abgelehnt, da zu diesem späten Zeitpunkt bereits alles an Eingliederung und Übergang durchlebt war. Mein Eindruck ist auch hier, dass es seitens der Klinik nicht wirklich von Interesse ist, wie sich der Übergang in den Alltag gestaltet. Meines Wissens nach hat neben der Schule keinerlei Informationsaustausch mit der niedergelassenen Therapeutin stattgefunden.

4. Geht es auch anderen so?

Da ich im präventiven und therapeutischen Kontext tätig bin, haben mir viele Gespräche in den vergangenen Monaten gezeigt, dass diese und ähnliche Problematiken leider kein Einzelfall sind. Neben Personen, die in diesen Bereichen tätig sind, berichten auch Freunde und Bekannte Ähnliches.

Immer wieder finden auf Stationen angekündigte Gespräche nicht statt und die Eltern werden außen vor gelassen. In den Elterngruppengesprächen während der DBT-Therapie sind wir auch immer wieder vom eigentlichen Thema der Wochenstunde abgekommen, weil Eltern dies beklagt haben. Ein Vater berichtete mir, dass er und seine Frau das erste Elterngespräch nach 2 Monaten DBT-Station der Tochter hatten.

Bei meiner Nachfrage bzgl. der Informationen zu den Selbstverletzungen nickten die anderen Eltern und äußerten, dass es ihnen genauso ergehe. Eine Mutter ergänzte, dass sich ihre Tochter erst seit der Therapie auf der DBT-Station ritze und die Klinik sie darüber nicht informiert habe.

Auf Jameda schneidet die Kinder- und Jugendpsychiatrie der Uniklinik Frankfurt mit der Note 3,2 im Vergleich sogar noch gut ab. Die abgegeben negativen Erfahrungsangaben passen allerdings in die von mir gemachten Erfahrungen. Dies lässt den Schluss zu, dass es in Kliniken, die noch schlechtere Bewertungen erhalten, auch nicht besser bestellt ist und diese Missstände wohl auf Lücken im Versorgungssystem schließen lassen dürfen.

5. Fazit:

Zusammenfassend stelle ich nach der Behandlung meiner Tochter in der Kinder- und Jugendpsychiatrie der Uniklinik Frankfurt und den Gesprächen mit Therapeut*innen und Ärzt*innen sowie weiterführender Recherche fest, dass es hier deutliche Versorgungslücken gibt, die den Jugendlichen, die sich in einer persönlichen Entwicklungskrise befinden, die Heilung deutlich erschweren oder die sogar kontraproduktiv sind:

  • die Umsetzung des DBT-Konzeptes sollte dringend hinsichtlich der praktischen Umsetzung überprüft werden. In den von mir und anderen gemachten Erfahrungen ging die Krisen-Resilienz-Balance-Findung deutlich in eine ungesunde Richtung. Statt gesunder Ressourcenschöpfung wurde von meiner Tochter verstärkt krankmachendes Verhalten erlernt. Fragen, was ihr Leid ausmacht und wer sich darum sorgt, wurden außen vor gelassen.

  • Die direkte und ungefragte Konfrontation von Minderjährigen mit heftigen Diagnosen, die sich in einer persönlichen Entwicklungskrise befinden, halte ich für sehr problematisch bis krankheitsfördernd.
    Am Beispiel meiner Tochter stand vor der stationären Zeit eine krisenhafte Episode mit experimentellem Verhalten aufgrund unproduktiver Erlebnisse im frühen Kindheitsalter im Raum, innerhalb von 5 Monaten kamen laut Arztbriefen 5 psychiatrische Erkrankungen hinzu. Grundsätzlich halte ich die Diagnosevergabe bei Minderjährigen in der Pubertät für sehr problematisch.  Wenn die dann aufgrund von mündlichen Aussagen einer 14-Jährigen, die durchaus weiß, was „Google“ ist, ohne Abgleich der Erlebnisse des Umfeldes getroffen werden, umso mehr.
    Vor allem, weil diese Diagnosen gerade in dieser Entwicklungszeit sehr stark das Selbstbild und den Selbstwert der Heranwachsenden prägen und fälschlicherweise beeinträchtigen.
  • Die bereits geschilderte Erstversorgung nach dem Unfall mit Knieverletzung meiner Tochter und das anschließende stundenlange alleine sein, stehen für mich nah am Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung. Ob es rechtens ist, dass ich am kommenden Tag mit meinem Privat-PKW auf dem Universitätsgelände meine Tochter alleine zum MRT gebracht habe, wäre sicherlich auch einer Prüfung wert.
  • Die Umgehensweise mit Arzneimitteln halte ich für hoch kritisch. Zum einen hat mir ein Arzt bestätigt, dass für of-label-use-Medikation detaillierte Aufklärung notwendig ist. Zum anderen halte ich es im Sinne der Suchtprävention von Medikamentenabhängigkeit mindestens für notwendig, genaueste Informationen an die Sorgeberechtigten über jegliches Medikament – auch Ibuprophen oder Salbe mit Antibiotikum – zu geben. Wenn ich im Arztbrief lesen darf, dass bei meiner Tochter eine Gewöhnung des Medikamentes eingesetzt hat und deshalb die Dosis erhöht wurde, ist das aus Sicht der Suchtprävention ein fahrlässiges Verhalten.
  • Eine grundsätzliche rechtliche Problematik sehe ich in der Tatsache, dass Minderjährige in der stationären Unterbringung der Kinder- und Jugendpsychiatrie in der Freizeit sich selbst überlassen sind. Sie sind eingeschränkt geschäftsfähig und das Sorgerecht sowie die Sorgepflicht liegt nicht bei ihnen. Auch wenn ich als Mutter einwilligen musste, dass die Uniklinik keine Verantwortung trägt, wenn meine Tochter das Gelände verlässt, muss meines Erachtens nach im mindesten sichergestellt sein, dass ich weiß, wann das stattfindet und gegebenenfalls intervenieren kann. Vor allem vor dem Hintergrund, dass die Jugendlichen sich in einem psychisch labilen Zustand befinden.
  • Die Begleitung hinsichtlich des Entlassungsmanagements in den Alltag findet lediglich auf dem Papier statt. In der Praxis war ich die einzige Person, die für Informationstransport und Übergänge gesorgt hat, damit meine Tochter zu Hause wieder gut ankommt.

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